Praxis für Logopädie in Dillenburg-Frohnhausen

Öffnungszeiten

Termine nur nach Vereinbarung. 

Montag + Dienstag:

Mittwoch:

Donnerstag:

Freitag:

 

08.00 Uhr – 18.00 Uhr

08.00 Uhr – 15.00 Uhr

08.00 Uhr – 18.00 Uhr

08.00 Uhr – 15.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es sich bei unseren Öffnungszeiten um Terminzeiten handelt. Durch Hausbesuche kann nicht gewährleistet werden, dass vor Ort Ansprechpartner*innen für Ihre Anliegen zur Verfügung stehen. Daher bitten wir um Kontaktaufnahme via E-Mail oder Telefon, ggf. Nutzung des Anrufbeantworters. Wir lassen Ihnen schnellstmöglich eine Rückmeldung zukommen.

Allgemeine Informationen

Telefonische Erreichbarkeit

Meine Behandlungen sollen in ruhiger Atmosphäre erfolgen können. Um diesen Anspruch umsetzen zu können, ist mein Telefon während der Behandlungen abgestellt. Sollten Sie mich nicht erreichen können, hinterlassen Sie mir gerne eine Nachricht auf meinem Anrufbeantworter. Ich rufe schnellstmöglich zurück.

Alternativ können Sie mir gerne eine E-Mail zukommen lassen. Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder senden Sie mir eine E-Mail an info@logopaedie-dillenburg.de

Absageregelung

Vereinbarte Termine werden für Sie reserviert und sind von Ihnen verbindlich einzuhalten.

Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, müssen bis spätestens 24 Stunden vorher telefonisch abgesagt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann ich die für Sie reservierte Zeit so kurzfristig nicht anderweitig vergeben. In diesem Fall stelle ich Ihnen diese Zeit zum derzeit gültigen Kassensatz privat in Rechnung.

Schuhfreie Zone

Gerade in der Therapie mit Kindern ist die Kombination mit Bewegungen äußerst effektiv. Da wir den Boden aktiv nutzen und uns hier wohlfühlen möchten, ist meine Praxis eine schuhfreie Zone. 

Bitte betreten Sie die Praxisräume daher mit sauberen (Rutsch-)Socken oder Hausschuhen.
Natürlich stehen Ihnen vor Ort Schuhüberzieher zur Verfügung. 

Fragen und Antworten

Wie erhalte ich eine Verordnung/Rezept zur Behandlung?

Die logopädische Behandlung erfolgt immer durch Verordnung eines Arztes.

Je nach Alter und Begleiterkrankung kann dies der Kinderarzt, HNO- Arzt, Hausarzt, Neurologe, Zahnarzt oder Kieferorthopäde sein.

Sobald der Arzt den Bedarf der Behandlung festgestellt hat, sollten Sie sich um einen Termin kümmern. Ausgestellte Heilmittelverordnungen müssen spätestens nach 28 Tagen (in dringenden Fällen innerhalb von 14 Tagen) begonnen werden, da sie ansonsten ihre Gültigkeit verlieren.

Welche Kosten entstehen für mich? Muss ich eine Zuzahlung leisten?

Die Kosten für eine logopädische Therapie werden in der Regel von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen, da das Heilmittel „Logopädie“ zur medizinischen Grundversorgung in Deutschland gehört und im Erstattungskatalog der Krankenkassen aufgenommen ist.

Laut Sozialgesetzbuch besteht für jeden Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine Zuzahlungspflicht für in Anspruch genommene Leistungen. Diese beläuft sich auf 10 € Rezeptgebühr + 10 % der Behandlungskosten pro Verordnung und variiert je nach Umfang der Behandlung.

Wird eine Zuzahlung fällig, so erhalten Sie eine Zuzahlungsrechnung. Der Rechnungsbetrag kann von Ihnen anschließend bequem überwiesen werden. Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, benötige ich einen entsprechenden Nachweis der Krankenkasse (Kopie des Befreiungsausweises) für das laufende Kalenderjahr. Bitte beachten Sie die eingeschränkte Gültigkeitsdauer Ihres Ausweises.

Welche Kosten entstehen für Privatpatienten?

Bitte setzen Sie sich vor Therapiebeginn mit Ihrer Krankenkasse bezüglich der Kostenübernahme in Verbindung. Dazu erstelle ich Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.

Bitte beachten Sie, dass die privaten Kassen die Kosten in unterschiedlichen Umfang erstatten. Sollte ein Differenzbetrag entstehen, muss dieser dennoch von Ihnen bezahlt werden.

Wie lange dauert eine logopädische Behandlung?

Die Dauer der Behandlung richtet sich nach Störungsbild und kann nicht pauschal festgelegt werden.

Die Dauer der einzelnen Therapieeinheit ist auf der Verordnung festgelegt und beträgt 30/45 oder 60 Minuten.

Werden auch Hausbesuche angeboten?

Bei medizinischer Notwendigkeit führe ich auch Hausbesuche bei Ihnen Zuhause oder in einer Einrichtung durch. Der Arzt muss dies auf der Verordnung vermerken.

Sie haben Fragen oder ein Anliegen?

Senden Sie mir gerne eine Nachricht und schildern Sie Ihr Anliegen. Wenn Sie Ihre Rufnummer eintragen, rufe ich schnellstmöglich zurück. Alternativ antworte ich Ihnen auf die angegebene Mailadresse.